Steuerklassen

Tipps für die Wahl der passenden Steuerklasse für Familien

Text zuletzt aktualisiert: 12.06.2024

Alle Steuerklassen für Familien einfach erklärt

Welche Steuerklasse ist die Beste für Verheiratete mit Kind? Welche Steuerklasse wählen Alleinerziehende? Wie wirkt sich ein Steuerklassenwechsel aus, und wann lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse?

Viele Fragen zur Steuerklassenwahl lassen sich nicht pauschal beantworten. Die optimale Kombination hängt von der Lebenssituation und vom Einkommen der Eltern ab. Lesen Sie hier, welche Lohnsteuerklasse für Sie die passende ist.

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Steuerklassen

Erklärung der Steuerklassen

Wenn sich die Lebenssituation ändert, zum Beispiel bei einer Heirat oder der Gründung einer Familie, stellt sich Paaren die Frage: Welche Steuerklassen gibt es? Und was müssen wir beachten?  

In Deutschland gibt es sechs verschiedene Steuerklassen. Welcher Steuerklasse Sie zuzuordnen sind, hängt von Ihrem Familienstand und Ihrer Einkommenssituation ab. 

Im Gegensatz zu Ledigen haben Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften, die Lohnsteuer zahlen, Spielräume bei der Wahl ihrer Steuerklasse. Die Steuerklasse beeinflusst den monatlichen Lohnsteuerabzug, aber zum Beispiel auch die Höhe von Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- und Mutterschaftsgeld.  

Es gibt die Steuerklassen 1–6, die wir hier für einen ersten Überblick vorstellen. Ein Hinweis dazu: In der öffentlichen Verwaltung werden die Steuerklassen mit römischen Zahlen durchnummeriert. Wir verwenden im Text aber teilweise auch die arabischen Zahlen, die ebenfalls gebräuchlich sind.

  • Steuerklasse 1: Alleinstehende
    Steuerklasse 1 erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenn sie
    – ledig sind
    – verheiratet sind, aber das ganze Jahr dauernd getrennt leben
    – geschieden sind
    – verwitwet sind (nach Ablauf eines Jahres nach dem Tod des Ehepartners)

    Paare, die nicht miteinander verheiratet sind und ein gemeinsames Kind haben, werden ebenfalls der Steuerklasse 1 zugeordnet. 
  • Steuerklasse 2: Alleinerziehende
    Wenn Sie getrennt leben und alleinerziehend sind, können Sie in Steuerklasse 2 wechseln. Das hat den Vorteil, dass ein zusätzlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende berücksichtigt wird.
    Voraussetzung für die Wahl der günstigeren Steuerklasse 2 ist, dass in Ihrem Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt, für das Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag in Anspruch genommen wird.
    Wenn allerdings eine eheähnliche Gemeinschaft oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht, ist eine Einstufung in die Steuerklasse 2 nicht möglich. Es bleibt dann bei der Zuordnung zur Steuerklasse 1 .
  • Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 für verheiratete Paare
    Die Wahl der Steuerklasse 3 ist nur möglich, wenn der andere Partner bzw. die Partnerin die Steuerklasse 5 wählt oder nicht abhängig beschäftigt ist.
    Die Kombination aus der Lohnsteuerklasse 3 und Lohnsteuerklasse 5 lohnt sich, wenn einer der beiden Partner deutlich mehr verdient als der andere (Einkommensverhältnis von 40 zu 60 Prozent oder mehr). Der besserverdienende Partner bzw. die Partnerin wählt die Steuerklasse 3, während der andere Partner bzw. die Partnerin die Steuerklasse 5 wählt. 
    Diese Kombination führt dazu, dass das höhere Einkommen in der Lohnsteuerklasse 3 geringer besteuert wird. Der Partner in Steuerklasse 5 hat dagegen deutlich höhere steuerliche Abzüge beim Arbeitslohn. In der Summe kann die Steuerkombination 3/5 zu einem höheren Nettoeinkommen führen.
  • Steuerklasse 4
    Arbeitnehmende, die verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, werden vom Finanzamt automatisch der Steuerklasse 4 zugeordnet und zahlen damit jeweils ungefähr so viel Steuern wie Ledige. Wenn beide Partner in etwa ein ähnlich hohes Einkommen haben, ist das sinnvoll, da die Steuerklasse 4/4 zu einer gleichmäßigen Besteuerung beider Einkommen führt. Wenn Sie sich eine andere Verteilung wünschen, müssen Sie diese beim Finanzamt beantragen.
  • Steuerklasse 4 mit Faktor:
    Die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor bietet sich an, wenn die Einkünfte unterschiedlich sind und eine gerechte Verteilung der Lohnsteuerlasten angestrebt wird: Jeder Ehepartner zahlt dann den Anteil an Lohnsteuer, den er auch zum gemeinsamen Einkommen beiträgt. Der Faktor hat eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren und muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
  • Steuerklasse 6
    Steuerklasse 6 gilt für alle Arbeitnehmenden, die neben dem Hauptjob einem Nebenjob nachgehen. Für den Hauptjob wird die Steuerklasse 1, 2, 3, 4 oder 5 gewählt, für den Nebenjob gilt automatisch die Steuerklasse 6.
    Hier fallen die höheren Steuern an, da keine Freibeträge berücksichtigt werden. Die Steuerklasse 6 ist ideal für Nebenjobs, wenn der Hauptjob bereits in einer anderen Steuerklasse eingestuft ist.

Tipps zur optimalen Wahl der Steuerklasse für Familien

Die Wahl der richtigen Steuerklasse kann dazu führen, dass Sie monatlich weniger Steuerabzüge haben. Sie sollten daher regelmäßig prüfen, ob Ihre Steuerklasse noch richtig ist. Hier sind einige Tipps, die helfen können, die beste Steuerklasse für Ihre finanzielle Situation zu wählen: 

  • Das Leben ist ständig in Bewegung. Ein Jobwechsel, eine Heirat, die Geburt eines Kindes und weitere persönliche oder familiäre Veränderungen können zu einer neuen Einkommenssituation führen. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre Einkommensverhältnisse: Wie hoch ist Ihr aktuelles Bruttoeinkommen und das Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin? Sind Sie (noch) in der richtigen Steuerklasse eingestuft? Lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse, um Steuern zu sparen? 
  • Wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, kann die Steuerklassenkombination 3/5 günstiger sein. Der höher verdienende Partner wählt Steuerklasse 3, der geringer Verdienende die Steuerklasse 5. Das führt zu einer finanziellen Entlastung des höher verdienenden Partners und damit zu einem höheren monatlichen Nettoeinkommen für die Familie. Bedenken Sie dabei aber auch, dass die hohe Besteuerung des Arbeitnehmenden mit Steuerklasse 5 unerwünschte Nebeneffekte haben kann. 
  • Wenn Sie getrennt leben und alleinerziehend sind, sollten Sie – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – in die Steuerklasse 2 wechseln. So können Sie den zusätzlichen Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Das verringert Ihre Steuerlast und Sie haben monatlich ein höheres Nettoeinkommen. 
  • Lassen Sie sich gegebenenfalls von Steuerexpertinnen und -experten beraten, die eine Empfehlung zur optimalen Wahl der Steuerklasse aussprechen können.

Tipps zur optimalen Wahl der Steuerklasse für Alleinerziehende

Wenn Sie unverheiratet, geschieden oder verwitwet sind oder dauerhaft getrennt leben und mindestens ein minderjähriges Kind in Ihrem Haushalt lebt, können Sie mit der Steuerklasse 2 viel Geld sparen. Aufgrund des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende haben Sie weniger Abzüge und erhalten dadurch einen höheren Nettolohn ausbezahlt. Das ist zu beachten: 

  • Ist Ihr Kind bei beiden Eltern gemeldet, erhält derjenige Elternteil den Entlastungsbeitrag, der das Kindergeld bezieht bzw. den Kinderfreibetrag in Anspruch nimmt. 
  • Der Entlastungsbetrag ist an das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag gekoppelt. Erhalten Sie über den 18. Geburtstag Ihres Kindes hinaus weiterhin Kindergeld oder nutzen den Kinderfreibetrag, weil Ihr Kind noch in der Ausbildung ist oder studiert, können Sie den Entlastungsbeitrag weiterhin in Anspruch nehmen. 
  • Den Entlastungsbetrag erhalten Sie nur unter der Voraussetzung, dass Sie mit Ihrem Kind oder Ihren Kindern allein im Haushalt leben. Es darf keine weitere volljährige Person dort gemeldet sein. Nur wenn Sie sich in Ihrem Haushalt um eine pflegebedürftige Person kümmern, macht das Finanzamt eine Ausnahme. 
  • Sie müssen gegenüber dem Finanzamt versichern, dass Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Ändert sich Ihre Lebenssituation, weil zum Beispiel ein neuer Partner oder eine neue Partnerin in Ihren Haushalt einzieht, müssen Sie dies dem Finanzamt sofort mitteilen. 
  • Um vom Steuervorteil der Lohnsteuerklasse 2 zu profitieren, müssen Sie den Wechsel eigenständig bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Der Entlastungsbetrag wird dann automatisch angerechnet und Sie zahlen monatlich weniger Steuern. 
  • Lassen Sie sich gegebenenfalls von Steuerexpertinnen und -experten beraten, die eine Empfehlung zur optimalen Wahl der Steuerklasse aussprechen können. 

Lohnsteuerklasse wechseln: So geht´s

Ergeben sich Veränderungen in Ihrer Lebens- oder Einkommenssituation, sollten Sie prüfen, ob sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt. Eine Änderung der Steuerklasse können Sie jährlich bis zum 30. November beim Finanzamt beantragen. Dann wird der Antrag auf Steuerklassenwechsel noch im selben Jahr wirksam. Der Antrag muss beim örtlichen Finanzamt eingereicht werden. Wie Sie eine Änderung Ihrer Steuerklasse vornehmen können, lesen Sie hier: 

  • Ein Steuerklassenwechsel ist einmal im Jahr möglich. In besonderen Fällen wie bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Trennung kann der Wechsel auch mehrmals im Jahr erfolgen. 
  • Für den Wechsel der Lohnsteuerklasse füllen Sie das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel für Ehegatten“ oder „Erklärung zum dauernden Getrenntleben“ aus. Sie können dazu das Online-Portal „Mein ELSTER“ nutzen und den Antrag digital ausfüllen. Alternativ erhalten Sie die Formulare bei Ihrem Finanzamt oder Sie laden die Anträge online herunter. Zum Antrag auf Steuerklassenwechsel kommen Sie über das Formular-Management der Bundesfinanzverwaltung. Der Link lautet www.formulare-bfinv.de.  
  • Bei Änderungen der Lohnsteuerklasse infolge von Heirat, Geburt eines Kindes oder Trennung müssen Sie Ihrem Antrag auf Steuerklassenwechsel entsprechende Nachweise beifügen. Auch hier können Sie den Antrag über das Online-Portal „Mein ELSTER“ stellen oder auch das ausgefüllte Formular zum Steuerklassenwechsel mit den erforderlichen Nachweisen per Post bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.  

Wie wirkt sich die Steuerklasse auf den Kinderfreibetrag aus?

Wenn Sie ein Kind bekommen, wirkt sich dies in der Regel nicht auf die Steuerklasse selbst aus. Der Anspruch auf den Kinderfreibetrag senkt jedoch die Höhe der Lohnsteuer. Die Verteilung des Kinderfreibetrages hängt davon ab, in welcher Steuerklasse Sie sich befinden:
 

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Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und Empfehlungen für Familien

Die Wahl der Steuerklasse kann einen erheblichen Einfluss auf Ihr monatliches Nettoeinkommen haben. Wenn Sie verheiratet sind, sollten Sie prüfen, ob die Kombination der Lohnsteuerklassen 3/5 oder 4/4 für Sie besser geeignet ist. Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie von den Vorteilen der Lohnsteuerklasse 2 profitieren. Verändert sich Ihre Lebens- oder Einkommenssituation, kann ein Wechsel der Steuerklasse finanzielle Vorteile mit sich bringen, insbesondere für verheiratete Paare und Alleinerziehende. Einen Steuerklassenwechsel sollten Sie rechtzeitig beantragen.

WO FINDEN WIR HILFE UND BERATUNG?

Informationen zu den Lohnsteuerklassen im Einzelnen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Wahl der passenden Lohnsteuerklasse finden Sie auf dem Portal der Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen.   

Ihr zuständiges Finanzamt sowie Kontaktdaten können Sie über den Finanzamtsfinder „Mein Finanzamt“ ermitteln.  

Auf dem Webportal vom Bundesministerium für Finanzen steht der Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern zum Herunterladen zur Verfügung. Alternativ können Sie den Steuerklassenwechsel auch elektronisch über „MEIN ELSTER“ erstellen.

 

Einen Lohn- und Einkommensteuerrechner finden Sie auf dem Portal des Bundesfinanzministerium: 

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat eine aktualisierte Fassung vom „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind“ veröffentlicht. Die Anpassungen sind vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Steuerentlastungsgesetz 2023 erfolgt. Die Informationen erleichtern eine günstige Steuerklassenwahl und geben Hinweise sowie Anwendungsbeispiele zum Faktorverfahren.