Zurück in den Beruf
Beruflicher Wiedereinstieg während der ersten drei Lebensjahre des Kindes
Ein Großteil der Mütter und Väter steigt während der ersten drei Lebensjahre nach der Geburt ihres Kindes ganz oder zumindest schrittweise wieder ins Berufsleben ein. Sicherlich stellen Sie sich als Eltern viele Fragen: Wie kann es nach der Familienphase weitergehen? Wie lassen sich Familie und Beruf unter einen Hut bringen? Welche Möglichkeiten haben Eltern mit Kind für den Wiedereinstieg und woran ist zu denken? Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.
Schon überlegt, wie Ihr Wiedereinstieg aussehen soll?
Am besten machen Sie sich gemeinsam frühzeitig Gedanken, wie es für Sie beide beruflich weitergehen soll. Fragen, die es zu klären gilt, sind zum Beispiel:
- Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Wiedereinstieg?
- Wer arbeitet wie viel in Teilzeit oder Vollzeit?
- Wie verteile ich meine Arbeitszeit?
- Wie lässt sich der Alltag mit Kind organisieren?
- Welche Form der Kinderbetreuung kommt für uns infrage?
- Wie viele Arbeitsstunden lassen sich mit Kind, Job und Haushalt vereinbaren?
Die Gesetzlichen Regelungen bieten Ihnen folgende Modelle der Vereinbarkeit, wenn Sie angestellt sind:
-
Vollzeit zurück an den Arbeitsplatz
Wenn Sie weniger als drei Jahre Elternzeit angemeldet haben, können Sie nach Ablauf der genommenen Familienzeit an Ihren bisherigen Arbeitsplatz oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz zurückkehren. Es gelten für Sie die gleichen Bedingungen wie vor der Geburt, was den Umfang und die Lage der Arbeitszeiten betreffen.
-
Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden pro Woche
Falls Sie sich mit einem kleinen Kind keine Vollzeitbeschäftigung vorstellen können, kommt für Sie vielleicht eine Teilzeitlösung infrage. Während der gesamten Elternzeit von maximal drei Jahren haben Sie ein Recht auf Teilzeitarbeit. Ihr Arbeitsumfang kann zwischen 15 und 30 Stunden betragen. (Voraussetzung ist, dass Sie schon länger als sechs Monate beschäftigt sind und Ihr Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat.)
Die Teilzeit müssen Sie rechtzeitig beantragen. Den Antrag müssen Sie mindestens sieben Wochen vor Beginn der Teilzeit stellen. Geben Sie in dem Antrag an, wie viel Sie arbeiten möchten und wie Ihre Arbeitszeit verteilt sein soll. Eine Teilzeitlösung hat den Vorteil, dass Sie im Job präsent bleiben und sich weiterentwickeln können, aber trotzdem die gewünschte Zeit für die Betreuung Ihres Kindes zur Verfügung haben. Sprechen Sie so früh wie möglich mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Pläne, um die Rahmenbedingungen für Ihren Wiedereinstieg zu verhandeln. Tipps dazu finden Sie weiter unten. -
Komplette drei Jahre aussetzen
Wenn Sie in den ersten drei Jahren noch nicht zurück in den Beruf möchten, garantiert der Gesetzgeber Eltern drei Jahre lang Kündigungsschutz und Arbeitsplatz. Anschließend gelten dieselben Bestimmungen wie vor der Familienzeit. Sie haben allerdings keinen Anspruch auf Ihren „alten“ Job, sondern auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Bedenken Sie jedoch: Wer im Job für lange Zeit pausiert, geht in der schnelllebigen Arbeitswelt von heute das Risiko ein, den Anschluss zu verlieren. Um trotzdem dranzubleiben, sollten Sie flexible Wege suchen, um mit Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen in Kontakt zu bleiben.
-
Was gilt für selbstständig tätige Frauen?
Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen bestimmen selbst über den Zeitpunkt und die Rahmenbedingungen ihres Wiedereinstiegs. Die Länge der Auszeit ist oft von den finanziellen Möglichkeiten und der Höhe der Rücklagen abhängig. Zurück im Beruf haben Selbständige den Vorteil, die Arbeitszeit flexibel an die Familienbedürfnisse anpassen zu können. Gleichzeitig bleibt es eine Herausforderung, Kind und Beruf gerecht zu werden. Hier gilt es abzuwägen und Kompromisse zu finden. Machen Sie sich vor Ihrem Wiedereinstieg Gedanken, ob ggf. eine Verringerung der Wochenarbeitszeit oder eine vorübergehende Kooperation oder gar Vertretung eine Alternative für Sie darstellen. Eine Unterstützung können auch weitere Bezugspersonen oder Betreuungsmöglichkeiten (Elternteil, Großeltern, Tagesbetreuung) sein, die für Ihr Kind im Notfall noch einspringen können. Ein gutes Zeitmanagement kann ebenfalls dabei helfen, Familie und Beruf auch dann zu vereinbaren, wenn ein Tag mal anders läuft als geplant.
Wie gelingt das Gespräch mit dem Arbeitgeber?
In Ihrem Antrag auf Elternzeit reicht es gesetzlich aus, die Dauer für die geplante Familienpause anzugeben. Je früher und konkreter Sie jedoch Ihre beruflichen Pläne nach Ihrer Auszeit gegenüber dem Arbeitgeber kommunizieren, desto besser kann er mit Ihnen planen und den Wiedereinstieg begleiten. Teilen Sie Ihrer Führungskraft frühzeitig Ihre Wünsche und Vorstellungen mit und klären Sie die Bedingungen für Ihren Wiedereinstieg.
Impulse für das Gespräch geben Ihnen diese Fragen:
- Möchte ich eine kurze oder lange Familienpause machen?
- Wann möchte ich wieder einsteigen?
- Wie möchten wir die Elternzeitmonate verteilen?
- Möchte ich in Vollzeit oder Teilzeit an meinen Arbeitsplatz zurückzukehren?
- Wünsche ich mir mehr Flexibilität hinsichtlich der Lage meiner Arbeitszeiten?
- Besteht die Möglichkeit zur Organisation eines Home-Office-Tages, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf leichter zu gestalten?
- Wie lässt sich trotz Teilzeitarbeit ein Karriereknick vermeiden?
- Welche Möglichkeiten bestehen im Unternehmen, um trotz Familienpause auf dem Laufenden zu bleiben?
- Macht mir mein Arbeitgeber evtl. ein Angebot für eine berufliche Weiterbildung während der Elternzeit?
Wie kann ich den Wiedereinstieg vorbereiten?
Wenn die Rahmenbedingungen für die Rückkehr an den Arbeitsplatz geklärt sind, gilt es, alles Weitere gut zu planen. Denn daran führt kein Weg vorbei: Kind und Karriere unter einen Hut zu bringen, erfordert Organisationstalent und Disziplin. Vorausschauende Absprachen und eine gute Vorbereitung erleichtern Ihnen den Wiedereinstieg. Diese Tipps können helfen:
- Halten Sie während der Familienpause persönlichen Kontakt zu Ihrem Unternehmen.
- Sprechen Sie mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner die geplanten Familien- und Arbeitszeiten verbindlich ab.
- Verteilen Sie Zuständigkeiten in der Familie und Aufgaben im Haushalt gleichberechtigt.
- Organisieren Sie so früh wie möglich eine verlässliche Kinderbetreuung. Planen Sie eine ausreichend lange Eingewöhnungsphase ein.
- Holen Sie sich Unterstützung und Entlastung, wo es geht, zum Beispiel durch die Großeltern, vertraute Personen oder eine Haushaltshilfe.
- Bauen Sie in Ihrem Umfeld ein Netzwerk aus Personen auf, die kurzfristig einspringen, wenn die Betreuungsperson ausfällt, das Kind plötzlich krank wird oder ein Arbeitstermin länger dauert.
Wo bleibt das Kind?
Eine wichtige Frage für viele Eltern ist, wo und von wem ihr Kind in den Zeiten der Abwesenheit gut betreut werden kann. In Nordrhein-Westfalen gibt es viele verschiedene Betreuungsmöglichkeiten. Ob Kita, Tagespflegeperson, Au-pair oder die Großeltern – Sie sollten sich rechtzeitig Gedanken darüber machen. Einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz hat jedes Kind ab 1 Jahr. Alleinerziehende werden bei der Vergabe von Betreuungsplätzen bevorzugt berücksichtigt. Steht tatsächlich kein Platz zur Verfügung, muss die Gemeinde die Kosten für alternative Betreuungsmodelle übernehmen. Weitere Informationen zum Thema Kinderbetreuung und zur Frage, welche Lösung für Sie die passende ist, finden Sie hier auf dem Familienportal.NRW.
Alles gut geregelt-Aber das schlechte Gewissen bleibt?
Berufstätige Eltern leiden oft unter einem schlechten Gewissen. Doch was zählt, ist nicht die Anzahl, sondern die Qualität der mit Ihrem Kind verbrachten Stunden. Bei der Tagespflegeperson und in der Kita ist Ihr Kind zuverlässig betreut und es wird von der Förderung und der frühen Bildung profitieren. Lassen Sie sich von Ihrem Umfeld bitte nichts anderes einreden. Stehen Sie zu Ihrer Entscheidung, auch wenn andere Personen andere Ansichten haben. Die Rückkehr in den Beruf ist allein Ihre Entscheidung. Und wenn der Job für Sie persönlich das Richtige ist, dann ist es auch für Ihre Familie das Beste.