Bei einer Scheidung wird der Ehename fortgeführt. Das lässt sich allerdings ändern. Einen entsprechenden Antrag stellen Sie beim Standesamt. Eine Frist nach dem Scheidungstermin gibt es dafür nicht. Sie haben nach der rechtskräftigen Scheidung folgende Möglichkeiten:
- Sie nehmen Ihren Geburtsnamen wieder an.
- Sie fügen Ihren Geburtsnamen hinzu.
- Sie nehmen einen zuvor geführten Nachnamen, etwa aus einer früheren Ehe, wieder an.
Wer seinen Ehenamen nach der Scheidung behält, kann ihn sogar bei einer weiteren Heirat an den neuen Partner weitergeben. Der Expartner bzw. die Expartnerin können dagegen nichts tun.
Für Kinder gilt: Sie behalten den Ehenamen auch nach der Scheidung ihrer Eltern. Hat ein Elternteil nach der Scheidung den früheren Geburtsnamen wieder angenommen und möchte diesen als Familienname auch dem Kind geben, das im gleichen Haushalt lebt, ist dies grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist allerdings: Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen. Auch das Kind muss zustimmen, wenn es fünf Jahre oder älter ist. Stimmt der andere Elternteil nicht zu, ist die Namensänderung nicht möglich. Es gibt eine Ausnahme, nämlich dann, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und dem Kind ohne die gewünschte Namensänderung schwerwiegende Nachteile drohen.