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Antrag
Mutterschaftsgeld
Während der Mutterschutzfristen stehen (werdende) Mütter unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Vor und nach der Geburt dürfen sie für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten. Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass Mütter während dieser Zeit keinen finanziellen Nachteil haben. Arbeitnehmerinnen erhalten bis zu 100 Prozent ihres vorherigen Netto-Einkommens, bestehend aus dem Mutterschaftsgeld und einem Arbeitgeberzuschuss.
Antrag
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde für Ihr Kind erhalten Sie vom Standesamt des Geburtsortes.
Antrag
Bildungs- und Teilhabepaket
Ihre Familie erhält Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag? Dann können Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Ausstattung, Verpflegung und Beförderung erhalten.
Antrag
Geburtsanzeige
Die Geburt Ihres Kindes muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Antrag
Kinderbetreuung - Anmeldung
Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in Kindertagespflege oder einer Kita? Hier entlang! Informieren Sie sich möglichst früh bei der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson Ihrer Wahl oder bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob es freie Betreuungsplätze in der von Ihnen gewünschten Einrichtung oder bei der Kindertagespflegeperson gibt.
Antrag
Kinderbetreuung - Berechnung des Elternbeitrags
Sie haben die Zusage für einen Betreuungsplatz Ihres Kindes erhalten? Dann möchten Sie sicher auch wissen, wie hoch die Elternbeiträge für den Betreuungsplatz sind. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob es Elternbeiträge erhebt, wie hoch diese gegebenenfalls sind und welche Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe gilt. Diese Informationen sind in den örtlichen Elternbeitragssatzungen festgelegt.
Antrag
Kinderbetreuung - Erlass des Elternbeitrags
Sie haben die Zusage für einen Betreuungsplatz Ihres Kindes erhalten? Dann möchten Sie sicher auch wissen, ob Sie für den Betreuungsplatz Elternbeiträge zahlen müssen. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob es Elternbeiträge erhebt, wie hoch diese gegebenenfalls sind und welche Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe gilt. Diese Informationen sind in den örtlichen Elternbeitragssatzungen festgelegt. Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylleistungen oder Kinderzuschlag beziehen, werden Sie für die Monate des Bezuges dieser Leistungen von den Elternbeiträgen befreit.
Antrag
Geburtsanzeige - Zertifikat Fehlgeburt
Eine Fehlgeburt oder Totgeburt ist ein schwerer Schlag für die betroffenen Eltern. Sie können die Geburt beim zuständigen Standesamt melden und eine Bescheinigung darüber erhalten.
Antrag
Geburtsanzeige - Hausgeburt
Wenn Ihr Kind zu Hause geboren wurde, müssen Sie für die Anzeige der Geburt einige Dinge beachten.