Ausbildung vorzeitig abbrechen

Über die Folgen des Ausbildungsabbruchs und was danach zu tun ist.

Text zuletzt aktualisiert: 02.09.2024

Wenn das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet wird: Das ist zu bedenken!

Es gibt vielfältige Gründe für einen Abbruch der Ausbildung. Niemand macht sich eine solche Entscheidung leicht. Wenn alle Möglichkeiten und Vermittlungsversuche ausgeschöpft sind, kann eine vorzeitige Beendigung des Ausbildungsvertrages unvermeidbar sein. Dann ist einiges zu beachten. Lesen Sie, welche Folgen der Abbruch in rechtlicher und finanzieller Hinsicht hat und was nach der Kündigung zu tun ist.

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Die Entscheidung steht fest: Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Kündigung?

Wenn trotz aller Gespräche sowie möglicher Beratungs- und Unterstützungsangebote die Entscheidung gegen eine Fortsetzung der Ausbildung fällt, ist vor allem die Überlegung wichtig, wie es im Anschluss weitergehen kann. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt, erst dann tatsächlich die Ausbildung abzubrechen, wenn feststeht, welche Alternative im Anschluss folgt.  Informationen und Beratungsangebote zu den Angeboten der Berufsorientierung erhalten Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit und im Berufsinformationszentrum sowie den kommunalen Koordinierungsstellen in Nordrhein-Westfalen, die junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf begleiten. 

Was ist rechtlich bei der vorzeitigen Beendigung der Ausbildung zu beachten? 

Wer noch in der Probezeit ist, kann den Ausbildungsvertrag jederzeit – ohne Einhaltung von Fristen und ohne Angabe von Gründen – kündigen. Ein formloses Schreiben an den Ausbildungsbetrieb reicht theoretisch aus. Dennoch sollte jede bzw. jeder, der eine solche Entscheidung trifft, vorher das Gespräch suchen und mit der Ausbildungsleitung über die Beweggründe sprechen.  

Erfolgt der Abbruch nach der vertraglich festgelegten Probezeit, muss der oder die Auszubildende die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Eine Ausnahme besteht, wenn es wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung gibt. Dies kann zum Beispiel sein, wenn Arbeitsschutzvorschriften nicht eingehalten worden sind oder es zu sexuellen Übergriffen gekommen ist. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.  

Was hat die vorzeitige Kündigung der Ausbildung für Folgen? 

Wer die Ausbildung vorzeitig beendet, sollte die Konsequenzen gut bedenken. Für die Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle ist es wichtig, den Abbruch der Ausbildung gut begründen zu können. Ansonsten kann es schwer werden, das Vertrauen bei einem neuen Ausbildungsbetrieb zu gewinnen. Auszubildende, die sich für einen Abbruch entscheiden, sollten nachvollziehbar argumentieren können, was sie aus der Erfahrung gelernt haben, und konkrete Vorstellungen entwickeln, wie es anschließend weitergehen kann.   

Was ist unmittelbar nach der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses zu tun? 

Wenn die Ausbildung abgebrochen worden ist, müssen folgende Dinge unbedingt zügig angegangen werden.   

  • Arbeitslos melden: Informieren Sie unverzüglich die zuständige Agentur für Arbeit über den Abbruch der Ausbildung. Dort können Sie sich auch beraten lassen und weitere Schritte besprechen. Wurde bereits 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt – also nach einem Jahr Ausbildung –, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings wird das Arbeitsamt eine Sperre von drei Monaten verhängen, wenn die Ausbildung selbst gekündigt wurde.   
  • Krankenkasse informieren: Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob die Möglichkeit besteht, wieder in die Familienversicherung zu wechseln. Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld wird man automatisch über das Arbeitsamt weiterversichert.   
  • Ansprüche an Arbeitgeber klären: Resturlaub, Überstunden und Lohn müssen bis zum letzten Arbeitstag ausgezahlt werden. Auch ein Arbeitszeugnis steht Auszubildenden zu.  
  • Anspruch auf Kindergeld abklären: Wenn Sie nach einem Ausbildungsabbruch weiter eine Ausbildungsstelle suchen und noch unter 25 Jahren sind, besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Kindergeldes. Die Änderung müssen Sie der Bundesagentur für Arbeit mitteilen. Das können Sie online auf der Website der Bundesagentur für Arbeit tun.  
  • Eventuell bestehende Schulpflicht abklären: Hat die Ausbildung nach der 9. oder 10. Klasse begonnen und wird dann abgebrochen, besteht in der Regel für die angesetzte Dauer der Ausbildung weiter die Schulpflicht. Die Schulpflicht kann entweder über den Besuch der Berufsschule im Rahmen einer anderen Ausbildung oder mit einer berufsorientierenden Maßnahme an einer Berufsschule abgedeckt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die verbleibende Schulpflicht durch den Besuch einer Fachoberschule zu erfüllen.   

Unterhaltspflicht: Müssen Eltern weiterhin zahlen?

Grundsätzlich sind Eltern verpflichtet, ihr Kind während der Ausbildung zu unterstützen. Auch wenn das Kind die Ausbildung abbricht, können Eltern die Unterhaltszahlungen nicht einfach einstellen. Eltern sind verpflichtet, ihrem Kind eine vollständige Ausbildung zu ermöglichen und es finanziell zu unterstützen. Das gilt ebenso, wenn das Kind bereits volljährig ist. Allerdings gilt dies in der Regel nur für eine Übergangszeit von 3 bis maximal 12 Monaten. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein volljähriges Kind in diesem Fall für sich selbst aufkommt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Jugendamt.  

Wo finden wir Hilfe und Beratung?  

Die Bundesagentur für Arbeit hilft bei allen Fragen rund um die Ausbildung und Neuorientierung weiter. Einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch können Sie online, telefonisch (0800 4 555500) oder über das Kontaktformular anfragen. Auch eine Beratung per Video ist möglich.  

Fällt die Suche nach einem passenden alternativen Ausbildungsplatz schwer, besteht die Möglichkeit, ein begleitetes Coaching über das geförderte Programm „Ausbildungswege NRW“ zu nutzen. Informationen dazu finden Sie auf dem Portal des Ministeriums für Arbeit und Soziales NRW. 

 


Informationen über das Programm „Ausbildungswege NRW“ für Ausbildungsinteressierte können Sie im gleichnamigen Flyer nachlesen.