Eheurkunde

Sie benötigen eine weitere Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

Text zuletzt aktualisiert: 09.07.2024

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Dahin kann ich mich wenden

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Einfach erklärt

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.  

Sie können die Eheurkunde auch in Form einer internationalen Eheurkunde erhalten. Die internationale Eheurkunde ist in vielen unterschiedlichen Sprachen erhältlich. 

Sie können auch einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) erhalten. Er gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Eheschließung eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Eheregister.
 

Das ist noch wichtig

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehepartner, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

Das brauche ich

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
  • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

So lange dauert es

Die Dauer der Antragsbearbeitung ist regional unterschiedlich. In der Regel dauert es etwa 2 bis 5 Tage.

Diese Kosten entstehen

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

So kann ich bezahlen

Bei Persönlicher Beantragung: 

  • Barzahlung
  • EC-Karte

Bei schriftlicher Beantragung:

  • Überweisung