Checklisten & Tipps

Wenn sich Nachwuchs ankündigt, fahren die Gefühle von werdenden Eltern Achterbahn. Vorfreude, Glück, Ängste und Unsicherheit wechseln sich ab. Sobald sich die erste Aufregung gelegt hat, tauchen meist eine Menge Fragen auf: 

Was gehört zur Erstausstattung? Was muss in eine Kliniktasche? Und an welche Dinge sollten Sie rechtzeitig denken, bevor der neue Lebensabschnitt beginnt?  

Eine gute Vorbereitung von der Schwangerschaft bis zur Geburt erleichtert den Übergang zur Elternschaft sehr. Bis Sie Ihren Nachwuchs in den Armen halten, sind einige Entscheidungen zu treffen und organisatorische Dinge zu erledigen.  

Gut zu wissen: Auf dem Familienportal.NRW finden Sie nicht nur Rat und vielfältige Unterstützungsangebote, sondern auch praktische Checklisten für Schwangere und werdende Eltern. Übersichtliche Listen mit wichtigen To-do's helfen, den Überblick zu behalten über alles, was während der Schwangerschaft ansteht. 

Unter anderem informieren wir Sie, um welche finanziellen und formalen Dinge Sie sich rechtzeitig kümmern müssen. Unsere Tipps für werdende Eltern helfen Ihnen, die Geburt und das neue Familienleben bestmöglich zu organisieren. So können Sie sich entspannter auf das bevorstehende Ereignis freuen und die erste Familienzeit mit Ihrem Kind besonders intensiv genießen. 

Informationen zu verschiedenen Themen

Leistungen zum Thema Familie und Kind

  • Beistandschaft

    Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

  • Bildungs- und Teilhabepaket

    Ihre Familie erhält Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag? Dann können Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Ausstattung, Verpflegung und Beförderung erhalten.

  • Eheurkunde

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

  • Elterngeld

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.