Pflege und Vereinbarkeit

Eine wachsende Herausforderung für viele Angestellte und Unternehmen

Text zuletzt aktualisiert: 22.02.2024

Pflege - (k)ein blinder Fleck

Vereinbarkeit von Familie und Beruf – dabei denken die meisten an Kinderbetreuung, Elternzeit und Elterngeld oder etwa an die Frage, welche flexiblen Lösungen Betriebe zur Unterstützung (junger) Familien anbieten können. Doch unsere Gesellschaft wird immer älter. Deshalb erstreckt sich Vereinbarkeit längst auch auf das Thema Pflege und die Versorgung von Angehörigen.

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Das Thema der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird für immer mehr Beschäftigte zur großen Herausforderung, auf die sich auch kleine und mittlere Unternehmen einstellen müssen. Die Pflege von Angehörigen unterscheidet sich in manchen Aspekten stark von der Betreuung jüngerer Kinder: Während eine Schwangerschaft neun Monate dauert und alle Beteiligten Zeit haben, sich auf den neuen Lebensabschnitt einzustellen, kann ein Pflegefall unvermittelt auftreten und setzt die Angehörigen unter Druck, eine schnelle Lösung zu finden.  

Unterschiedliche Ausgangslage

Der Grad der Belastung durch die Pflege Angehöriger kann sehr unterschiedlich sein und verstärkt sich oftmals mit zunehmender Dauer. Zudem ist es ein großer Unterschied, ob man ein Kleinkind beim Aufwachsen begleitet oder z. B. seinen schwerkranken Vater bis zum Tode pflegt. Diese Lebenssituation wird von Beschäftigten häufig nicht offen thematisiert. Hier sind kleinere und mittlere Unternehmen mitunter im Vorteil: Wegen der häufig kürzeren Kommunikationswege und direkteren Strukturen kennen Vorgesetzte und Personalverantwortliche die Lebenssituationen der Beschäftigten unter Umständen besser und können auf sie zugehen.

Vereinbarkeit schließt Pflege ein

1,2 Millionen Menschen galten in Nordrhein-Westfalen Ende 2021 als pflegebedürftig, das sind 6,6 Prozent der Gesamtbevölkerung des Bundeslandes. 86 Prozent von ihnen wurden zu Hause versorgt. Die Zahl der Pflegebedürftigen war 2021 um 23,5 Prozent höher als 2019; damals waren 965.000 Personen und damit 5,4 Prozent der NRW-Einwohner pflegebedürftig (Quelle: IT.NRW).

Diese Zahlen machen deutlich: Das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist zentral für eine familiengerechte und lebensphasenorientierte Personalpolitik. Pflegende Kolleginnen und Kollegen sind in einer schwierigen und belastenden Situation, die zu Fehlzeiten und einem erhöhten Krankenstand führen kann. Im Interesse aller Beteiligten – ob der Arbeitgebenden, der Kolleginnen und Kollegen oder der Betroffenen selbst – gehört die Pflege von Angehörigen ins Portfolio der Vereinbarkeitsmaßnahmen.

Aus der Praxis: Pflege & Vereinbarkeit bei Bornemann Etiketten

Beim Familienunternehmen Bornemann-Etiketten aus Wuppertal wird das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf seit langem großgeschrieben. Die Pflege und Betreuung von Angehörigen gehören selbstverständlich dazu. Ein Gespräch mit der Personalleiterin Heidi Volkmann.

Wo finden wir Hilfe und Beratung

Wollen Sie pflegende Mitarbeitende entlasten und sie gleichzeitig als Fachkräfte sichern, bietet das Landesprogramm “Vereinbarkeit Beruf & Pflege” Ihnen die passende Hilfe. Auf dem Online-Portal finden Sie Guides, aktuelle Informationen und die Möglichkeit, sich persönlich an das Servicezentrum zu wenden:
https://www.berufundpflege-nrw.de/

Das Landesprogramm „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“ unterstützt Unternehmen, Behörden und Organisationen:  https://www.mags.nrw/vereinbarkeit-beruf-pflege-unternehmen 

Ausführliche Informationen zu den Neuregelungen im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz finden Sie auf folgendem Informationsportal:

In folgendem Erklärvideo werden die Regelungen zum Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf erklärt.

Im Leitfaden “Pflegende Beschäftigte brauchen Unterstützung” finden Sie u.a. Anregungen, Tipps und Checklisten aus der betrieblichen Praxis für die Entwicklung einer pflegesensiblen Unternehmenskultur und für die Gestaltung von Vereinbarkeitsmaßnahmen.