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Familienportal
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Checklisten & Tipps

Wenn sich Nachwuchs ankündigt, fahren die Gefühle von werdenden Eltern Achterbahn. Vorfreude, Glück, Ängste und Unsicherheit wechseln sich ab. Sobald sich die erste Aufregung gelegt hat, tauchen meist eine Menge Fragen auf: 

Was gehört zur Erstausstattung? Was muss in eine Kliniktasche? Und an welche Dinge sollten Sie rechtzeitig denken, bevor der neue Lebensabschnitt beginnt?  

Eine gute Vorbereitung von der Schwangerschaft bis zur Geburt erleichtert den Übergang zur Elternschaft sehr. Bis Sie Ihren Nachwuchs in den Armen halten, sind einige Entscheidungen zu treffen und organisatorische Dinge zu erledigen.  

Gut zu wissen: Auf dem Familienportal.NRW finden Sie nicht nur Rat und vielfältige Unterstützungsangebote, sondern auch praktische Checklisten für Schwangere und werdende Eltern. Übersichtliche Listen mit wichtigen To-do's helfen, den Überblick zu behalten über alles, was während der Schwangerschaft ansteht. 

Unter anderem informieren wir Sie, um welche finanziellen und formalen Dinge Sie sich rechtzeitig kümmern müssen. Unsere Tipps für werdende Eltern helfen Ihnen, die Geburt und das neue Familienleben bestmöglich zu organisieren. So können Sie sich entspannter auf das bevorstehende Ereignis freuen und die erste Familienzeit mit Ihrem Kind besonders intensiv genießen. 

Informationen zuverschiedenen Themen

Leistungen zum ThemaFamilie und Kind

Beistandschaft

Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, können Sie für Ihr Kind beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Der Beistand hilft Ihnen, die Vaterschaft rechtlich zu klären und/oder die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durchzusetzen. 

Bildungs- und Teilhabepaket

Ihre Familie erhält Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag? Dann können Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Ausstattung, Verpflegung und Beförderung erhalten.

Eheurkunde

Sie benötigen eine weitere Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

Elterngeld

Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen. Hier finden Sie wichtige Informationen, die Sie zum Elterngeld kennen müssen.

Geburtsanzeige

Die Geburt Ihres Kindes muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde für Ihr Kind erhalten Sie vom Standesamt des Geburtsortes. 

Geburtsanzeige - Bescheinigung Fehlgeburt

Eine Fehl- oder Totgeburt ist für betroffene Eltern ein schwerer Schicksalsschlag. Sie können die Geburt beim zuständigen Standesamt anzeigen und sich eine Bescheinigung hierüber ausstellen lassen. 
 

Geburtsanzeige - Hausgeburt

Wenn Ihr Kind zu Hause geboren wurde, müssen Sie für die Anzeige der Geburt einige Dinge beachten.

Hebammenhilfe

Die Hebamme ist eine wertvolle Begleiterin in der Schwangerschaft und der Zeit des Wochenbetts. (Werdende) Mütter, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme vor und nach der Geburt. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Kindergeld

Kindergeld erhalten alle Familien, unabhängig von ihrem Einkommen. Es wird ab der Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Bedingungen gibt es Kindergeld bis zum 25. Geburtstag.

Kinderwunschbehandlungen

Bleibt der Kinderwunsch unerfüllt, kann dies viele Ursachen haben. In vielen Fällen ist eine Behandlung möglich. Diese kann jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sein.

Kinderzuschlag

In manchen Familien ist das Geld knapp. Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus, um die gesamte Familie gut zu versorgen, gibt es zusätzlich zum Kindergeld einen monatlichen Zuschlag vom Staat. In welchen Fällen Sie den Kinderzuschlag bekommen und wie Sie ihn beantragen können, erfahren Sie hier.

Lebenspartnerschaftsurkunde 

Sie benötigen eine weitere Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur bei dem Standesamt in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

Mehrlingsgeld

Wenn sich die Geburt von Drillingen oder mehr Mehrlingen ankündigt, stehen die Eltern schon bald vor besonderen Herausforderungen. Hinzu kommt: Gerade zu Beginn steigen die Ausgaben sprunghaft an, denn die Anschaffungen für die Babyausstattung vervielfachen sich. Hier will die Zahlung von Mehrlingsgeld kinderreiche Familie besonders unterstützen.

Mutterschaftsgeld

Während der Mutterschutzfristen stehen (werdende) Mütter unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Vor und nach der Geburt dürfen sie für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten. Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass Mütter während dieser Zeit keinen finanziellen Nachteil haben. Arbeitnehmerinnen erhalten bis zu 100 Prozent ihres vorherigen Netto-Einkommens, bestehend aus dem Mutterschaftsgeld und einem Arbeitgeberzuschuss. 

Sorgeerklärung

Ob es um die Schulwahl geht, um die Teilnahme an einer Ferienfreizeit oder um eine medizinische Behandlung: Während ein Kind aufwächst, müssen viele Entscheidungen getroffen werden. Auch Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können diese Verantwortung für Ihr Kind gemeinsam übernehmen. Hier erfahren Sie, was das gemeinsame Sorgerecht bedeutet und wie Sie es vereinbaren.

Unterhaltsvorschuss

Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen. 

Vaterschaftsanerkennung

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, ist der leibliche Vater eines Kindes nicht automatisch auch der gesetzlich anerkannte Vater. Die Anerkennung mit allen Rechten und Pflichten erfolgt erst durch die öffentliche Beurkundung einer Erklärung des Vaters. Die Mutter muss der Erklärung zustimmen.