Eine bessere Vereinbarkeit soll die Gleichberechtigung am Arbeitsplatz stärken
Die Work-Life-Balance-Richtlinie will erwerbstätige Eltern und pflegende Angehörige dabei unterstützen, ihre Arbeit und ihr Privatleben besser miteinander in Einklang zu bringen. Sie beinhaltet Maßnahmen zur Förderung von Flexibilität bei der Arbeitszeit, zur Unterstützung von Eltern und Pflegenden sowie zur Förderung der Geschlechtergleichstellung am Arbeitsplatz.
Die RICHTLINIE (EU) 2019/1158 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur „Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige“ wurde am 20. Juni 2019 beschlossen. Sie legt Mindeststandards fest, um die Gleichstellung von Männern und Frauen im Hinblick auf Arbeitsmarktchancen und die Behandlung am Arbeitsplatz zu erreichen.
Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein Grundprinzip der Europäischen Union. Jedoch stellt die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Eltern mit Betreuungs- bzw. Pflegeaufgaben noch immer eine große Herausforderung dar. Dies hat negative Auswirkungen auf die Beschäftigungsquote von Frauen:
Ziel der EU-Richtlinie ist es, die Väterbeteiligung zu erhöhen und mehr Männer für einen gleichberechtigten Anteil an den Aufgaben der Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen zu gewinnen, um die Gleichberechtigung der Geschlechter in der Arbeitswelt zu fördern.
Die Mitgliedstaaten der EU sind aufgefordert, die Richtlinie umzusetzen und nationale Gesetzgebungen zu erlassen, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Zur Umsetzung der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie in Deutschland hat die Bundesregierung am 8. Juni 2022 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der am 24. Dezember 2022 als Gesetz in Kraft getreten ist (Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG).
Der größte Teil der EU-Vorgaben entspricht jedoch bereits dem geltenden nationalen Recht. So gibt es mit der Elternzeit, dem Elterngeld, der Pflegezeit und der Familienpflegezeit bereits umfassende Erleichterungen für Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Es wurden daher bislang nur einige Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten an die europäischen Regelungen angepasst.
Das müssen Arbeitgeber laut VRUG jetzt beachten:
Angekündigt: Vaterschaftsurlaub durch das „Paket für mehr Partnerschaftlichkeit“
Die Bundesregierung hat ein „Paket für mehr Partnerschaftlichkeit“ angekündigt. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert werden.
Das Paket soll folgende Eckpunkte enthalten:
Wann das geplante Gesetz in Kraft tritt, ist bisher offen.
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