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Früh zurück an den Arbeitsplatz

Beruflicher Wiedereinstieg im 1. Lebensjahr des Babys

Diese Fragen sollten Sie sich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellen

Manche Mütter und Väter möchten nach der Geburt Ihres Kindes beruflich nur eine kurze Auszeit nehmen und dann schnell wieder zurück ins Arbeitsleben. Sicherlich stellen Sie sich als Eltern viele Fragen: Wie kann es nach dem Mutterschutz für Sie persönlich weitergehen? Wie lässt sich Familie und Beruf unter einen Hut bringen? Welche Möglichkeiten haben Eltern mit Kind für den Wiedereinstieg und woran ist zu denken? Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.

Nach der Geburt schnell zurück in den Job?

Eine Zeit der Schonung und Erholung ist für die meisten (werdenden) Mütter gesetzlich vorgeschrieben. Das Mutterschutzgesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber schwangere Frauen im Angestelltenverhältnis sechs Wochen vor der Geburt und Mütter acht Wochen nach der Geburt von der Arbeit freistellen muss. Längere Schutzfristen bestehen bei Mehrlings- oder Frühgeburten sowie Kindern mit Behinderungen. Unmittelbar danach ist eine Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich. Das hat den Vorteil, dass Sie den Anschluss im Job nicht verlieren und keine oder nur geringe finanzielle Einbußen haben.


 

Schon überlegt, wie es nach Ihrem Mutterschutz weitergehen soll?

Am besten machen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Partner schon während der Schwangerschaft Gedanken, wie es für Sie nach der Geburt des Kindes persönlich weitergehen soll. Fragen, die es zu klären gilt, sind zum Beispiel: 

  • Wer nimmt wie viele Monate Elternzeit? 
  • Wie lässt sich der Alltag mit Kind organisieren? 
  • Welche Form der Kinderbetreuung kommt für uns infrage? 
  • Wie viele Arbeitsstunden lassen sich mit Kind, Job und Haushalt vereinbaren? 

 

Die gesetzlichen Regelungen bieten Ihnen folgende Modelle der Vereinbarkeit, wenn Sie angestellt sind:

Wie gelingt das Gespräch mit dem Arbeitgeber?

In Ihrem Antrag auf Elternzeit reicht es gesetzlich aus, die Dauer für die geplante Babypause anzugeben. Je früher und konkreter Sie jedoch Ihre beruflichen Pläne nach der Geburt gegenüber dem Arbeitgeber kommunizieren, desto besser kann er mit Ihnen planen und den Wiedereinstieg begleiten. Teilen Sie Ihrer Führungskraft frühzeitig Ihre Wünsche und Vorstellungen mit und klären Sie die Bedingungen für Ihren Wiedereinstieg. 

Impulse für das Gespräch geben Ihnen diese Fragen:

  • Möchte ich eine kurze oder lange Babypause machen?
  • Wann möchte ich wieder einsteigen?
  • Wie möchten wir die Elternzeitmonate verteilen?
  • Möchte ich in Vollzeit oder Teilzeit an meinen Arbeitsplatz zurückzukehren? 
  • Wünsche ich mir mehr Flexibilität hinsichtlich der Lage meiner Arbeitszeiten?
  • Besteht die Möglichkeit zur Organisation eines Home-Office-Tages, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf leichter zu gestalten? 
  • Wie lässt sich trotz Teilzeitarbeit ein Karriereknick vermeiden?
  • Welche Möglichkeiten bestehen im Unternehmen, um trotz Babypause auf dem Laufenden zu bleiben?
  • Macht mir mein Arbeitgeber evtl. ein Angebot für eine berufliche Weiterbildung während der Elternzeit? 


 

Wie kann ich den Wiedereinstieg vorbereiten?

Wenn die Rahmenbedingungen für die Rückkehr an den Arbeitsplatz geklärt sind, gilt es, alles Weitere gut zu planen. Denn daran führt kein Weg vorbei: Kind und Karriere unter einen Hut zu bringen, erfordert Organisationstalent und Disziplin. Vorausschauende Absprachen und eine gute Vorbereitung erleichtern Ihnen den Wiedereinstieg.

Diese Tipps können helfen:

  • Halten Sie während der Elternzeit persönlichen Kontakt zu Ihrem Unternehmen. 
  • Sprechen Sie mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner die geplanten Familien- und Arbeitszeiten verbindlich ab. 
  • Verteilen Sie Zuständigkeiten in der Familie und Aufgaben im Haushalt gleichberechtigt.
  • Organisieren Sie so früh wie möglich eine verlässliche Kinderbetreuung. Planen Sie eine ausreichend lange Eingewöhnungsphase ein. 
  • Holen Sie sich Unterstützung und Entlastung, wo es geht, zum Beispiel durch die Großeltern, vertraute Personen oder eine Haushaltshilfe.
  • Bauen Sie in Ihrem Umfeld ein Netzwerk aus Personen auf, die kurzfristig einspringen, wenn die Betreuungsperson ausfällt, das Kind plötzlich krank wird oder ein Arbeitstermin länger dauert.

 

Wo ist mein Kind gut aufgehoben, während ich arbeite?

Eine wichtige Frage für viele Eltern ist, wo und von wem ihr Kind in den Zeiten der Abwesenheit gut betreut werden kann. In Nordrhein-Westfalen gibt es viele verschiedene Betreuungsmöglichkeiten. Ob Kita, Tagespflegeperson, Au-pair oder die Großeltern – Sie sollten sich rechtzeitig Gedanken darüber machen. Einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz hat jedes Kind ab 1 Jahr. Alleinerziehende werden bei der Vergabe von Betreuungsplätzen bevorzugt berücksichtigt. Steht tatsächlich kein Platz zur Verfügung, muss die Gemeinde die Kosten für alternative Betreuungsmodelle übernehmen. Weitere Informationen zum Thema Kinderbetreuung und zur Frage, welche Lösung für Sie die Passende ist, finden Sie hier auf dem Familienportal.NRW.


 

Alles gut geregelt – aber das schlechte Gewissen bleibt?

Berufstätige Eltern leiden oft unter einem schlechten Gewissen. Doch was zählt, ist nicht die Anzahl, sondern die Qualität der mit Ihrem Kind verbrachten Stunden. Bei der Tagespflegeperson und in der Kita ist Ihr Kind zuverlässig betreut und es wird von der Förderung und der frühen Bildung profitieren. Lassen Sie sich von Ihrem Umfeld bitte nichts anderes einreden. Stehen Sie zu Ihrer Entscheidung, auch wenn andere Personen andere Ansichten haben. Die Rückkehr in den Beruf ist allein Ihre Entscheidung. Und wenn der Job für Sie persönlich das Richtige ist, dann ist es auch für Ihre Familie das Beste. 

Weitere InformationenLinks zum Weiterlesen

Das Internetportal „Perspektive Wiedereinstieg“ des Bundesfamilienministeriums hält nützliche Checklisten und viele Informationen bereit.

Mit dem Wiedereinstiegsrechner des Bundesfamilienministeriums können Sie Ihren voraussichtlichen Nettolohn und Ihre Rentenansprüche überschlagen. 

Tipps und Anregungen speziell für Väter finden Sie auf dem Väterportal des Landes Nordrhein-Westfalen

TippsZum Download

Die Broschüre „So sag ich’s meinen Vorgesetzten“ steht zum kostenlosen Download auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums bereit.