Regelungen zur Vereinbarkeit

Gesetzliche und betriebliche Regelungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Text zuletzt aktualisiert: 22.02.2024

Vereinbarkeit im Unternehmen erfolgreich umsetzen

Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf kennt viele Facetten: Von flexiblen Arbeitszeiten, Führung in Teilzeit bis hin zur Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen. Gesetzliche Regelungen geben den Rahmen zur Ausgestaltung einer familiengerechten Personalpolitik. Die wichtigsten Regelungen dazu haben wir für Sie zusammengefasst.

Image

Arbeitgebern kommt zum Thema Vereinbarkeit eine wichtige Rolle zu

Frauen wollen auch als Mütter ihrer Karriere nachgehen, Väter wollen sich wiederum stärker an der Erziehung der Kinder beteiligen; viele Menschen nehmen sich der Pflege ihrer Angehörigen zu Hause an und wollen deshalb beruflich kürzertreten. Dem Wunsch der Beschäftigten nach einer flexibleren Arbeitsorganisation kommen immer mehr Arbeitgeber mit einer familiengerechten Personalpolitik nach.   
 

Die nachfolgenden Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf bilden den rechtlichen Rahmen:

  • Arbeitnehmende haben Anspruch auf Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes. Informationen über Anspruch, Dauer und Anmeldung für die unbezahlte Freistellung von der Arbeit finden Sie im Beitrag Elternzeit hier auf dem Familienportal.NRW.
  • Alle Fragen rund um das Thema Elterngeld, Höhe des Elterngeldes, Voraussetzungen sowie den Beschäftigungsmöglichkeiten während des Bezugs von Elterngeld werden ebenfalls auf dem Familienportal.NRW ausführlich beantwortet.
  • Erkrankt ein Kind, haben Beschäftigte die Möglichkeit, sich von der Arbeit freistellen zu lassen. Lesen Sie zu diesem Thema die Informationen zum Kinderkrankengeld auf dem Familienportal.NRW.
  • Die meisten pflegenden und berufstätigen Angehörigen brauchen vor allem mehr zeitliche Flexibilität. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf schafft individuelle Rahmenbedingungen für unterschiedliche Pflegesituationen. 
  • Paragraf 8 im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) regelt die Arbeitsförderung.
  • Teilzeitarbeit zu fördern und die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen, ist Ziel des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.

Welche betrieblichen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gibt es?

Arbeitgeber können darüber hinaus auf vielfältige betriebliche Angebote zurückgreifen, um Arbeitnehmende bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen: 

  • Maßnahmen zur Erleichterung des Zeitmanagements reichen von Teil- und Gleitzeit über flexible Jahres- und Lebensarbeitszeit bis hin zur Rücksichtnahme bei der Urlaubsregelung. Der Beitrag “Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle” hier auf dem Familienportal.NRW stellt die verschiedenen Modelle ausführlich vor. 
  • Im Arbeitsablauf können Unternehmen ihre Mitarbeitenden durch die Möglichkeit von Home-Office, die Einrichtung von Eltern-Kind-Arbeitszimmern oder die Bereitstellung betriebseigener Kitas unterstützen. Anregungen und Tipps zu diesen Themen finden Sie in vielen Beiträgen hier auf dem Familienportal.NRW. 
  • Weitere Maßnahmen sind die Förderung und Kommunikation einer familienfreundlichen Unternehmenskultur, Wiedereingliederung, Förderprogramme für Eltern, Jobsharing, finanzielle Unterstützungsleistungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch zu diesen Themen finden Sie praxistaugliche Tipps und Konzepte hier auf dem Familienportal.NRW.

Wo finden wir Hilfe und Beratung?

Auf der Plattform “Erfolgsfaktor Familie” finden Unternehmen umfangreiche Informationen über Vereinbarkeitsthemen, Netzwerke und gute Beispiele aus der Praxis.

Das Landesprogramm für Beruf & Pflege in NRW unterstützt Unternehmen dabei, die Bedingungen für ihre Beschäftigten mit Pflegeverantwortung zu verbessern und deren weitere Tätigkeit als Fachkräfte im Unternehmen zu sichern. 

Weitere Informationsquellen zum Thema Familie und Arbeitswelt finden Sie auf dem Portal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.