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Familienportal
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Finanzielles & Formales

Mit dem Elternsein sind eine Reihe von finanziellen und rechtlichen Fragen verbunden. Doch es gibt gute Nachrichten, denn als Familie profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. 

Wussten Sie, dass Sie Kinder und den Ehepartner oder die Ehepartnerin in der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichern können? Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zur Familienversicherung zusammengefasst. 

Als Familie profitieren Sie außerdem von zahlreichen Steuervorteilen. Beispielsweise in Form von verschiedenen Freibeträgen. Kindergeld, Unterhaltsleistungen, Entlastungsbeträge - wir helfen Ihnen, den Überblick zu bewahren und stellen Ihnen alle finanziellen Entlastungen vor.  

Wissen Sie eigentlich, dass Kindererziehungszeiten auf die Rente angerechnet werden? Lesen Sie, was Sie dafür tun müssen.  

Für viele Paare ein Thema: Etwa jedes dritte Kind, das zur Welt kommt, hat unverheiratete Eltern. In diesen Fällen gilt es einige rechtliche und finanzielle Fragen zu klären, z.B. die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht.  

Auf dem Familienportal.NRW finden Sie hilfreiche Informationen zu all diesen Themen.  

Informationen zuverschiedenen Themen

Leistungen zum ThemaFamilie und Kind

Beistandschaft

Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, können Sie für Ihr Kind beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Der Beistand hilft Ihnen, die Vaterschaft rechtlich zu klären und/oder die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durchzusetzen. 

Bildungs- und Teilhabepaket

Ihre Familie erhält Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag? Dann können Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Ausstattung, Verpflegung und Beförderung erhalten.

Elterngeld

Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen. Hier finden Sie wichtige Informationen, die Sie zum Elterngeld kennen müssen.

Geburtsanzeige

Die Geburt Ihres Kindes muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Geburtsanzeige - Bescheinigung Fehlgeburt

Eine Fehl- oder Totgeburt ist für betroffene Eltern ein schwerer Schicksalsschlag. Sie können die Geburt beim zuständigen Standesamt anzeigen und sich eine Bescheinigung hierüber ausstellen lassen. 
 

Geburtsanzeige - Hausgeburt

Wenn Ihr Kind zu Hause geboren wurde, müssen Sie für die Anzeige der Geburt einige Dinge beachten.

Kinderbetreuung - Anmeldung

Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in Kindertagespflege oder einer Kita? Hier entlang! Informieren Sie sich möglichst früh bei der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson Ihrer Wahl oder bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob es freie Betreuungsplätze in der von Ihnen gewünschten Einrichtung oder bei der Kindertagespflegeperson gibt. 

Kinderbetreuung - Berechnung des Elternbeitrags

Sie haben die Zusage für einen Betreuungsplatz Ihres Kindes erhalten? Dann möchten Sie sicher auch wissen, wie hoch die Elternbeiträge für den Betreuungsplatz sind. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob es Elternbeiträge erhebt, wie hoch diese gegebenenfalls sind und welche Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe gilt. Diese Informationen sind in den örtlichen Elternbeitragssatzungen festgelegt.
 

Kinderbetreuung - Erlass des Elternbeitrags

Sie haben die Zusage für einen Betreuungsplatz Ihres Kindes erhalten? Dann möchten Sie sicher auch wissen, ob Sie für den Betreuungsplatz Elternbeiträge zahlen müssen. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem örtlichen Jugendamt, ob es Elternbeiträge erhebt, wie hoch diese gegebenenfalls sind und welche Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe gilt. Diese Informationen sind in den örtlichen Elternbeitragssatzungen festgelegt. Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylleistungen oder Kinderzuschlag beziehen, werden Sie für die Monate des Bezuges dieser Leistungen von den Elternbeiträgen befreit.
 

Kindergeld

Kindergeld erhalten alle Familien, unabhängig von ihrem Einkommen. Es wird ab der Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Bedingungen gibt es Kindergeld bis zum 25. Geburtstag.

Kinderzuschlag

In manchen Familien ist das Geld knapp. Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus, um die gesamte Familie gut zu versorgen, gibt es zusätzlich zum Kindergeld einen monatlichen Zuschlag vom Staat. In welchen Fällen Sie den Kinderzuschlag bekommen und wie Sie ihn beantragen können, erfahren Sie hier.

Mehrlingsgeld

Wenn sich die Geburt von Drillingen oder mehr Mehrlingen ankündigt, stehen die Eltern schon bald vor besonderen Herausforderungen. Hinzu kommt: Gerade zu Beginn steigen die Ausgaben sprunghaft an, denn die Anschaffungen für die Babyausstattung vervielfachen sich. Hier will die Zahlung von Mehrlingsgeld kinderreiche Familie besonders unterstützen.

Mutterschaftsanerkennung

In Deutschland ist die Mutterschaft klar geregelt: Mutter eines Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. 
Diese Regelung gilt nicht für alle Länder. Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, entsteht nach dem Gesetz einiger Staaten ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Mutter und Kind erst, wenn die Mutter eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt. 

Mutterschaftsgeld

Während der Mutterschutzfristen stehen (werdende) Mütter unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Vor und nach der Geburt dürfen sie für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten. Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass Mütter während dieser Zeit keinen finanziellen Nachteil haben. Arbeitnehmerinnen erhalten bis zu 100 Prozent ihres vorherigen Netto-Einkommens, bestehend aus dem Mutterschaftsgeld und einem Arbeitgeberzuschuss. 

Sorgeerklärung

Ob es um die Schulwahl geht, um die Teilnahme an einer Ferienfreizeit oder um eine medizinische Behandlung: Während ein Kind aufwächst, müssen viele Entscheidungen getroffen werden. Auch Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können diese Verantwortung für Ihr Kind gemeinsam übernehmen. Hier erfahren Sie, was das gemeinsame Sorgerecht bedeutet und wie Sie es vereinbaren.

Unterhaltsvorschuss

Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen. 

Vaterschaftsanerkennung

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, ist der leibliche Vater eines Kindes nicht automatisch auch der gesetzlich anerkannte Vater. Die Anerkennung mit allen Rechten und Pflichten erfolgt erst durch die öffentliche Beurkundung einer Erklärung des Vaters. Die Mutter muss der Erklärung zustimmen.