Finanzielles & Formales

Bis die Kleinen groß sind, fallen eine Menge Ausgaben für Ihren Nachwuchs an. Doch es gibt Unterstützung vom Staat. Familien und Kinder erhalten finanzielle Hilfen und staatliche Leistungen. Am besten machen Sie sich schon während der Schwangerschaft schlau.  

Diese Fragen haben Sie sich sicher schon gestellt: Welche Steuerklasse ist die beste für Paare mit Kind? Lohnt sich ein Wechsel für uns – vielleicht schon vor der Geburt? Finden Sie hierzu Informationen und Entscheidungshilfen, um Steuervorteile für Ihre Familie zu nutzen. 

Ihr Neugeborenes müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der Krankenkasse anmelden, denn in Deutschland besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie von einer Familienversicherung profitieren können, um Ihre Gesundheitskosten zu senken.  

Sie wünschen sich ein kleines Häuschen mit Garten, durch das Ihr Kind toben kann? Informieren Sie sich hier über Zinsvergünstigungen und Fördermöglichkeiten für den Hausbau oder -kauf, wenn Sie über die eigenen vier Wände für Ihre Familie nachdenken. 

Bei Fragen rund ums Namensrecht bei Heirat und Geburt, erhalten Sie nachfolgend ebenfalls detaillierte Erklärungen und hilfreiche Tipps.  

Kurz: Auf dem Familienportal.NRW finden Sie als werdende Eltern eine umfassende Orientierung in finanziellen und formalen Angelegenheiten. 

Informationen zu verschiedenen Themen

Leistungen zum Thema Familie und Kind

  • Bildungs- und Teilhabepaket

    Ihre Familie erhält Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag? Dann können Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Ausstattung, Verpflegung und Beförderung erhalten.

  • Elterngeld

    Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen. Hier können Sie den Antrag auf Elterngeld online stellen.

  • Geburtsanzeige

    Die Geburt Ihres Kindes muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.

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