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Familienportal
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Finanzielles & Formales

Bis die Kleinen groß sind, fallen eine Menge Ausgaben für Ihren Nachwuchs an. Doch es gibt Unterstützung vom Staat. Familien und Kinder erhalten finanzielle Hilfen und staatliche Leistungen. Am besten machen Sie sich schon während der Schwangerschaft schlau.  

Diese Fragen haben Sie sich sicher schon gestellt: Welche Steuerklasse ist die beste für Paare mit Kind? Lohnt sich ein Wechsel für uns – vielleicht schon vor der Geburt? Finden Sie hierzu Informationen und Entscheidungshilfen, um Steuervorteile für Ihre Familie zu nutzen. 

Ihr Neugeborenes müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der Krankenkasse anmelden, denn in Deutschland besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie von einer Familienversicherung profitieren können, um Ihre Gesundheitskosten zu senken.  

Sie wünschen sich ein kleines Häuschen mit Garten, durch das Ihr Kind toben kann? Informieren Sie sich hier über Zinsvergünstigungen und Fördermöglichkeiten für den Hausbau oder -kauf, wenn Sie über die eigenen vier Wände für Ihre Familie nachdenken. 

Bei Fragen rund ums Namensrecht bei Heirat und Geburt, erhalten Sie nachfolgend ebenfalls detaillierte Erklärungen und hilfreiche Tipps.  

Kurz: Auf dem Familienportal.NRW finden Sie als werdende Eltern eine umfassende Orientierung in finanziellen und formalen Angelegenheiten. 

Informationen zuverschiedenen Themen

Leistungen zum ThemaFamilie und Kind

Beistandschaft

Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, können Sie für Ihr Kind beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Der Beistand hilft Ihnen, die Vaterschaft rechtlich zu klären und/oder die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durchzusetzen. 

Bildungs- und Teilhabepaket

Ihre Familie erhält Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag? Dann können Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Ausstattung, Verpflegung und Beförderung erhalten.

Elterngeld

Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen. Hier finden Sie wichtige Informationen, die Sie zum Elterngeld kennen müssen.

Geburtsanzeige

Die Geburt Ihres Kindes muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Geburtsanzeige - Bescheinigung Fehlgeburt

Eine Fehl- oder Totgeburt ist für betroffene Eltern ein schwerer Schicksalsschlag. Sie können die Geburt beim zuständigen Standesamt anzeigen und sich eine Bescheinigung hierüber ausstellen lassen. 
 

Geburtsanzeige - Hausgeburt

Wenn Ihr Kind zu Hause geboren wurde, müssen Sie für die Anzeige der Geburt einige Dinge beachten.

Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde für Ihr Kind erhalten Sie vom Standesamt des Geburtsortes. 

Hebammenhilfe

Die Hebamme ist eine wertvolle Begleiterin in der Schwangerschaft und der Zeit des Wochenbetts. (Werdende) Mütter, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme vor und nach der Geburt. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Kindergeld

Kindergeld erhalten alle Familien, unabhängig von ihrem Einkommen. Es wird ab der Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Bedingungen gibt es Kindergeld bis zum 25. Geburtstag.

Kinderwunschbehandlungen

Bleibt der Kinderwunsch unerfüllt, kann dies viele Ursachen haben. In vielen Fällen ist eine Behandlung möglich. Diese kann jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sein.

Kinderzuschlag

In manchen Familien ist das Geld knapp. Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus, um die gesamte Familie gut zu versorgen, gibt es zusätzlich zum Kindergeld einen monatlichen Zuschlag vom Staat. In welchen Fällen Sie den Kinderzuschlag bekommen und wie Sie ihn beantragen können, erfahren Sie hier.

Mehrlingsgeld

Wenn sich die Geburt von Drillingen oder mehr Mehrlingen ankündigt, stehen die Eltern schon bald vor besonderen Herausforderungen. Hinzu kommt: Gerade zu Beginn steigen die Ausgaben sprunghaft an, denn die Anschaffungen für die Babyausstattung vervielfachen sich. Hier will die Zahlung von Mehrlingsgeld kinderreiche Familie besonders unterstützen.

Mutterschaftsanerkennung

In Deutschland ist die Mutterschaft klar geregelt: Mutter eines Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. 
Diese Regelung gilt nicht für alle Länder. Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, entsteht nach dem Gesetz einiger Staaten ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Mutter und Kind erst, wenn die Mutter eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt. 

Mutterschaftsgeld

Während der Mutterschutzfristen stehen (werdende) Mütter unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Vor und nach der Geburt dürfen sie für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten. Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass Mütter während dieser Zeit keinen finanziellen Nachteil haben. Arbeitnehmerinnen erhalten bis zu 100 Prozent ihres vorherigen Netto-Einkommens, bestehend aus dem Mutterschaftsgeld und einem Arbeitgeberzuschuss. 

Sorgeerklärung

Ob es um die Schulwahl geht, um die Teilnahme an einer Ferienfreizeit oder um eine medizinische Behandlung: Während ein Kind aufwächst, müssen viele Entscheidungen getroffen werden. Auch Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können diese Verantwortung für Ihr Kind gemeinsam übernehmen. Hier erfahren Sie, was das gemeinsame Sorgerecht bedeutet und wie Sie es vereinbaren.

Unterhaltsvorschuss

Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen. 

Vaterschaftsanerkennung

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, ist der leibliche Vater eines Kindes nicht automatisch auch der gesetzlich anerkannte Vater. Die Anerkennung mit allen Rechten und Pflichten erfolgt erst durch die öffentliche Beurkundung einer Erklärung des Vaters. Die Mutter muss der Erklärung zustimmen.